
Doppelt gut abgesichert
- günstige Schadenfreiheitsklassen-Angleichung für Ihren Zweitwagen
- attraktiver Zweitfahrzeug-Rabatt für Fahranfänger
- leistungsstarker Service im Schadenfall
Zweitwagen versichern
Kfz-Versicherung Zweitwagen: das Wichtigste im Überblick
Ob Auto, Campingfahrzeug, Motorrad, Quad oder Trike - all diese Fahrzeuge können Sie bei der DEVK günstig als Zweitfahrzeug versichern. Anstelle der ungünstigen Schadenfreiheitsklasse 0 starten Sie dann meist mit SF-Klasse 1/2. In der Regel profitieren Familien und häusliche Gemeinschaften am meisten von den Sparvorteilen.
Nachfolgend stellen wir Ihnen die verschiedenen Voraussetzungen für eine günstigere Einstufung Ihres Zweitfahrzeugs vor:
- Zweitwagenregelung: Sie können mit Ihrem Zweitwagen in die SF-Klasse 1/2 eingestuft werden, wenn Ihr Ehe-/eingetragener Lebenspartner oder der mit Ihnen zusammenlebende Partner bereits ein Fahrzeug bei uns versichert hat, das mit mind. SF-Klasse 1/2 in der Kfz-Haftpflicht eingestuft ist.
- Zweitfahrzeugrabatt: Sie profitieren bei der Zweitwagen-Versicherung von einer Einstufung in die SF-Klasse 4, wenn Ihr Ehe-/eingetragener Lebenspartner oder der mit Ihnen zusammenlebende Partner bereits ein Fahrzeug bei uns versichert hat, das mit mind. SF-Klasse 4 in der Kfz-Haftpflicht eingestuft ist.
- Führerschein-Regelung: Im Rahmen dieser Regelung stufen wir Sie günstiger in SF-Klasse 1/2 sein, wenn Sie als Versicherungsnehmer seit drei Jahren einen Führerschein für ein Auto, Motorrad, Campingfahrzeug, Quad oder Trike besitzen.
Zweitwagen versichern: Kosten und Sparvorteile für junge Fahrer
Fahranfänger zahlen beim Abschluss ihrer ersten eigenen Kfz-Versicherung häufig hohe Beiträge. Die geringe Fahrpraxis und ein erhöhtes Unfallrisiko führen zur ungünstigen Schadenfreiheitsklasse 0. Doch auch für junge Fahrer gibt es Sparpotential beim Beitrag - u. a., wenn sie die Zweitwagen-Versicherung nutzen.
Dafür müssen sie ihr Auto über ein Elternteil oder den Ehepartner als Zweitwagen versichern. Die DEVK stuft Führerschein-Neulinge dann in die günstigere Schadenfreiheitsklasse 1/2 ein.
Für Fahranfänger ist sogar eine Einstufung in SF4 möglich, wenn der Pkw ihrer Eltern oder ihres Partners mit mind. SF4 in der Kfz-Haftpflicht bei der DEVK versichert ist.
Zudem besteht für junge Fahrer die Option, eine bestehende Schadenfreiheitsklasse (z. B. von einem zulassungspflichten Moped) in die Kfz-Versicherung zu übernehmen. Nicht möglich ist hingegen die Übernahme eines Schadenfreiheitsrabatts.
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