
Günstiges Rundum-Sorglospaket
- optimale Ergänzung zur Hausratversicherung
- nur 2,00 Euro Extrakosten pro Monat
- vielfältige Leistungen: Schlüsseldienst, Installateur-Service u. v. m.
Haus- und Wohnungsschutzbrief: Ihre Garantie für sorgenfreies Wohnen
Wie schließe ich den Haus- und Wohnungsschutzbrief ab?
Wenn im Haushalt etwas kaputt geht, ist schnelle Hilfe gefragt. Ob kaputte Heizung oder Stromausfall, hier kommen wir ins Spiel. Wir vermitteln Ihnen ohne lange Wartezeiten den passenden Experten, der Ihr Problem löst. Ein Anruf genügt.
Den Haus- und Wohnungsschutzbrief können Sie als Ergänzung zur Hausratversicherung für Ihre Erstwohnung einschließen.
Die Leistungen des Haus- und Wohnungsschutzbrief im Überblick
Unser Service
Im Notfall können Sie sich rund um die Uhr unter der 0221 757-2979 an die 24-Stunden-Notrufhilfe der ROLAND Assistance wenden. Sie erhalten dann telefonisch alle weiteren Informationen. Die erforderlichen Handwerker werden direkt von unserem Partner ROLAND Assistance beauftragt. Wir übernehmen pro Versicherungsjahr Kosten in Höhe von bis zu 1.500 Euro.
Häufig gestellte Fragen
Nachfolgend finden Sie Antworten auf die häufig gestellten Fragen zum Thema Haus- und Wohnungsschutzbrief.
Der Vertrag für die Durchführung der Dienstleistung kommt zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Dienstleister zustande. Sofern der Dienstleister die fälligen Arbeiten nicht wie vereinbart erbringt und es zu einer Reklamation kommt, müssen Sie sich wegen einer Nachbesserung oder Schadenersatz direkt an den Handwerker wenden. ROLAND Assistance kann hier nicht in Haftung genommen werden.
Sie können die Reklamation allerdings auch gerne zunächst an ROLAND weitergeben. ROLAND greift dann vermittelnd ein und fordert vom Dienstleister eine Nachbesserung. So hat ROLAND die Möglichkeit, die Qualität des Handwerker- und Dienstleisternetzes zu sichern und die Kundenzufriedenheit zu optimieren.
Die Vermittlung eines Schlüsseldienstes erfolgt nur dann, wenn ein Haus- und Wohnungsschutzbrief besteht. Haben Sie im konkreten Schadenfall die Schadenhotline von ROLAND Assistance nicht zur Hand, können Sie auch im Service Center der DEVK Zentrale anrufen und sich nach Schilderung des Sachverhalts mit ROLAND verbinden lassen.
Wenn Sie selbst einen Schlüsseldienst beauftragen, können die Kosten nicht übernommen werden.
Der "Schlüsseldienst im Notfall" gilt bei Mehrfamilienhäusern nur für die Wohnungsabschlusstür, nicht für die Hauseingangstür.
Türen und Schlösser mit Garantie
Der Türhersteller Biffar hat sich in seinen Garantiebestimmungen vorbehalten, dass nur er von ihm autorisierte Schlüsseldienste beauftragen darf. Biffar möchte durch diese Bestimmung Beschädigungen an den Türen vermeiden. Haben Sie eine Tür/ein Schloss mit Garantie, darf in der Regel nur ein von diesem Hersteller zertifizierter Schlüsseldienst eingesetzt werden, damit Ihr Garantieanspruch nicht erlischt. Dies sollten Sie ROLAND auf jeden Fall bei der telefonischen Schadenmeldung mitteilen. ROLAND kontaktiert die Leistungserbringer und versucht, einen für den Hersteller zertifizierten Schlüsseldienst zu beauftragen. Falls dies nicht möglich sein sollte, Sie aber z. B. von dem Hersteller einen Dienstleister benannt bekommen haben, können Sie diesen beauftragen und die Rechnung zur Begleichung bei ROLAND einreichen. Am einfachsten ist es, wenn Sie ROLAND den ihnen bekannten zertifizierten Dienstleister direkt nennen, dann kann ROLAND den Vorgang abkürzen und kontaktiert direkt den richtigen Partner.
Entscheidend ist in diesem Fall, dass zuerst ROLAND der Schadenfall auch mit den besonderen Umständen gemeldet wird. Eine eigenmächtige Beauftragung, ohne ROLAND zu informieren, wird zur Ablehnung der Leistung führen.
Falls Sie die Notrufnummer im konkreten Schadenfall nicht zur Hand haben, können Sie auch im Service Center der DEVK Zentrale anrufen und sich mit der Notrufnummer verbinden lassen. Möglicherweise werden Sie auch die Nummer der DEVK gerade nicht greifbar haben. Diese ist aber zur Not über die Auskunft zu bekommen.
Keinesfalls sollten Sie einen Dienstleister in Eigenregie beauftragen, da die Kosten dann nicht übernommen werden können.
ROLAND Assistance rechnet direkt mit den Handwerkern ab, max. in Höhe der Entschädigungsgrenze. Sie müssen also nicht in Vorleistung treten. Sollte die Entschädigungsgrenze nicht ausreichen oder wird die Jahreshöchstentschädigung überschritten, können Sie den Dienstleister mit weitergehenden Dienstleistungen beauftragen. In diesem Fall stellt Ihnen der Dienstleister den über die versicherte Leistung hinausgehenden Betrag direkt in Rechnung.
Für die Schadenregulierung erforderliche Unterlagen können per E-Mail an folgende Adresse gesendet werden: frontoffice "at" roland-assistance.de
Downloads zum Haus- und Wohnungsschutzbrief
- Produktinformation Haus- und Wohnungsschutzbrief (pdf, 41 kB)
- Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen (pdf, 0,6 MB)